Seit 2. August muss sich jeder Chatbot als KI zu erkennen geben
Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026, auch für kleine Betriebe mit Chatbot auf der Website. Was jetzt gilt, was verschoben wurde und was Sie in einer Stunde erledigen können.
Am 24. Juli 2026 erschien die Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt, besser bekannt als Digital Omnibus zur KI. Sie schiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf Dezember 2027 und August 2028. Was sie nicht verschoben hat, ist Artikel 50 der KI-Verordnung, die Transparenzpflichten. Die gelten seit dem 2. August 2026, und sie betreffen nicht nur Softwarekonzerne, sondern jeden Betrieb, der auf seiner Website einen Chatbot laufen lässt oder KI-Bilder veröffentlicht. Den Text finden Sie bei EUR-Lex, eine Übersicht der Fristen bei governance-ai-act.de.
Was konkret seit August gilt
Ein KI-System, das mit Menschen spricht, muss so gebaut sein, dass die Person erkennt, dass sie mit einer Maschine redet. Das ist zunächst eine Pflicht des Anbieters, also des Herstellers des Chatbots. Als Betreiber der Website sind Sie aber derjenige, der den Chatbot einsetzt, und die Kommission hat in ihren Leitlinien vom 20. Juli 2026 klargestellt, dass Nutzer rechtzeitig über den KI-Einsatz informiert werden müssen. Ein Chatbot, der sich „Lisa aus dem Kundenservice“ nennt und erst auf Nachfrage zugibt, dass er ein Programm ist, erfüllt das nicht.
Anbieter generativer KI müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen. Für Systeme, die vor dem 2. August auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Für Sie als Nutzer eines Bildgenerators heißt das: Das Werkzeug muss die Kennzeichnung liefern, Sie sollten sie nicht entfernen.
Deepfakes, also KI-Bilder oder -Videos echter Personen, Orte oder Ereignisse, müssen als künstlich erzeugt offengelegt werden. Ein KI-generiertes Foto Ihres „Teams“ auf der Startseite fällt in diese Kategorie, wenn es echte Menschen darstellen soll.
KI-geschriebene Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen gekennzeichnet werden, es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Eine Leistungsbeschreibung auf einer Handwerker-Website ist nach unserer Lesart keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse; ein Ratgeber einer Kanzlei zu einer Gesetzesänderung kann es sein. Das ist eine Einschätzung, keine Rechtsberatung, und im Zweifel gilt: Wer den Text gelesen, korrigiert und freigegeben hat, ist auf der sicheren Seite. Die Zusammenfassung der Pflichten beim Datenschutzticker ist gut lesbar.
Wer in Deutschland kontrolliert
Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung beschlossen, der Bundesrat hat es am 10. Juli gebilligt. Die Bundesnetzagentur ist damit zentrale Marktüberwachungsbehörde und zugleich Beschwerdestelle für Bürger. Das ist der Teil, der in der Praxis zählt. Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Umsatzes stehen im Gesetz, für kleine Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Werte. Realistischer als ein Bußgeld ist für einen kleinen Betrieb, dass ein Kunde oder Wettbewerber sich beschwert und die Behörde nachfragt. Dann sollte man antworten können.
Was Sie in einer Stunde erledigen können
- Öffnen Sie Ihre Website und starten Sie den Chatbot, falls Sie einen haben. Steht in der ersten Nachricht oder direkt im Fenster, dass es sich um einen KI-Assistenten handelt? Wenn nicht, ändern Sie den Begrüßungstext heute. Bei den meisten Anbietern ist das ein Feld in den Einstellungen.
- Gehen Sie Ihre Bilder durch. KI-Bilder von Produkten oder abstrakten Motiven sind unproblematisch. KI-Bilder, die wie Fotos echter Menschen wirken, brauchen einen Hinweis in der Bildunterschrift oder im Alt-Text.
- Fragen Sie den Anbieter Ihres Chatbots oder Ihres KI-Werkzeugs schriftlich, wie er Artikel 50 umsetzt. Die Antwort heben Sie auf. Sie zeigt, dass Sie sich gekümmert haben.
- Legen Sie fest, wer im Betrieb KI-Texte vor der Veröffentlichung liest. Ein Satz in einer internen Notiz reicht: „Texte aus KI-Werkzeugen werden von X geprüft und freigegeben.“ Das deckt die redaktionelle Verantwortung ab und ist ohnehin gute Praxis, weil KI-Texte Fehler enthalten.
Das Thema KI-Kompetenz (Artikel 4) hat der Omnibus entschärft. Betriebe müssen die Kompetenz ihres Personals fördern, ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht nachweisen. Eine kurze Einweisung, wie das Team KI-Werkzeuge nutzt und was nicht hineingehört (Kundendaten, Gesundheitsdaten), erfüllt das und schützt Sie auch datenschutzrechtlich.
Wir haben in UnifiedCMS bewusst keinen KI-Chatbot eingebaut. Nicht, weil die Technik schlecht wäre, sondern weil ein Chatbot für einen Betrieb mit zwanzig Anrufen am Tag mehr Pflege als Nutzen bringt. Wer einen will, kann ihn als Skript einbinden. Dann gilt das Obenstehende.